Modul / Modulhandbuch

Module sind inhaltlich und / oder methodisch aufeinander bezogene, zeitlich abgegrenzte Lehr- und Lernabschnitte. Sie können unterschiedliche Lehr- und Lernformen umfassen (z. B. Vorlesungen, Übungen, E-Learning etc.) und werden in der Regel mit nur einer Prüfung abgeschlossen, deren Ergebnis in das Abschlusszeugnis eingeht. Die Vergabe von ECTS-Credits setzt dabei nicht zwingend eine benotete Prüfung voraus, sondern den erfolgreichen Abschluss eines Moduls. Ein modularisiertes Studium besteht aus mehreren Modulen, von denen einige obligatorisch, andere frei wählbar und wieder andere im Wahl(pflicht)bereich eines Studiengangs angesiedelt sind. Die Module werden im Hinblick auf die Lernziele konzipiert, die Studierende erreichen sollen. Diese wiederum orientieren sich am übergreifenden Qualifikationsziel des jeweiligen Studiengangs. Für die Gestaltung von Modulen haben die Länder in den gemeinsamen Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) von 2003 und 2010 Handlungsempfehlungen verabschiedet, die die Qualität der Studiengangsgestaltung an den Hochschulen sichern sollen. Sie bilden zugleich die Grundlage für die Akkreditierung von Studiengängen und sollen zur Ausbildung einer neuen, transparenten Qualitätskultur und Eigenverantwortung der Hochschulen beitragen. Die strukturelle und inhaltliche Gliederung eines Studiengangs in Module ist darüber hinaus ein notwendiges Teilelement des ECTS-Systems, das eine europaweit einheitliche Bewertung und Anrechnung von Studienleistungen ermöglicht. Die gegenseitige Anerkennung von Modulen bei Hochschul- und Studiengangwechsel muss durch handhabbare Regelungen in den Studien- und Prüfungsordnungen verankert und in der Akkreditierung bestätigt werden. (vgl. HRK nexus 2021)

Für jeden Studiengang sollte neben der Studien- und Prüfungsordnung ein Modulhandbuch mit der Modulbeschreibung allen Interessierten frei zugänglich sein, um die Transparenz zu erhöhen. Das Modulhandbuch sollte folgende Informationen zum Studiengang enthalten: Inhalte, Lernziele, Lehr- und Lernformen, Voraussetzungen für die Teilnahme, Verwendbarkeit des Moduls, Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten, Leistungspunkte und Noten, Häufigkeit des Angebots von Modulen, Arbeitsaufwand der Studierenden und Dauer der Module (vgl. HRK nexus 2021).

 

Quelle:

HRK nexus: Modul; Abrufbar unter:https://www.hrk-nexus.de/glossar-der-studienreform/begriff/modul/; Stand: 23.12.2021
HRK nexus: Modulhandbuch; Abrufbar unter: https://www.hrk-nexus.de/glossar-der-studienreform/begriff/modulhandbuch/; Stand: 23.12.2021
HRK nexus, Qualifikationsziele; Abrufbar unter: vhttps://www.hrk-nexus.de/glossar-der-studienreform/begriff/qualifikationsziele/; Stand: 23.12.2021

 

 


Moodle

Moodle ist ein Lernmanagementsystem (LMS), mit dem die Präsenzlehre online unterstützt und ergänzt oder auch reine Online-Lehre durchgeführt werden kann (vgl. Hochschule München 2022). Neben der Ablage von Unterrichtsmaterialien, kann das System auch als Austausch- und Kommunikationsplattform genutzt werden. Moodle eignet sich aufgrund seiner Vielzahl an Aktivitäten und Plugins auch besonders für die Durchführung von digitalen Prüfungen.

Quelle:
Hochschule München: Was ist Moodle?; Abrufbar unter: https://www.hm.edu/lehren/e_learning_center/materialien/moodle.de.html; Stand: 12.01.2023


Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung erfolgt unter Aufsicht und in einem festgelegten Zeitfenster. Mündliche Prüfungen und die Prüfungsform „Präsentation“ werden in zahlreichen Prüfungsordnungen zusammengefasst bzw. nicht unterschieden. Im Projekt ii.oo sind Präsentationen eine eigenständige Prüfungsform. Es werden somit zwei verschiedene mündliche Prüfungsformen unterschieden. Bei der ersten Form (mündliche Prüfung) erhalten die Studierenden für sie unbekannte Prüfungsaufgaben. Bei der zweiten Form (Präsentation) bereiten sie ein bekanntes Thema/ bekannte Aufgaben für die Prüfung vor.

Mit den ii.oo-Merkmalen für Prüfungsformen wird eine mündliche Prüfung wie folgt charakterisiert:

  • Aufsicht: Immer unter Aufsicht
  • Prüfungsort: Präsenz- oder Fernprüfung möglich
  • Werkzeuge zur Bearbeitung: Papier, Stift, Textverarbeitungsprogramme, fachspezifische Software, Präsentationssoftware usw.
  • Bearbeitungszeit: Genau festgelegtes Zeitfenster
  • Antwort-Wahl-Verfahren: Nicht zutreffend
  • Hilfsmittel: Verwendung möglich, werden vor der Prüfung durch die Lehrenden in einer Hilfsmittelliste festgelegt
  • Einzel-/ Gruppenprüfung: Beides möglich
  • Vorbereitung: Prüfungsaufgaben sind vor der Prüfung nicht bekannt
  • Prüfungssysteme: Moodle und/oder E-Portfoliosysteme

Nebengütekriterien bei einer Prüfung

Nebengütekriterien sind zusätzliche Kriterien, die den Hauptgütekriterien untergeordnet sind und bei der Prüfung berücksichtigt werden können. Folgende Kriterien gehören zu den Nebengütekriterien:

  • Ökonomie: Die Ökonomie bezieht sich auf den Konstruktionsaufwand und die Durchführungszeit einer Prüfung. Sie sollte erst dann mit einbezogen werden, wenn die Hauptgütekriterien „Validität“ und „Reliabilität“ sichergestellt sind.

 

  • Akzeptanz: Eine hohe Akzeptanz erreicht eine Prüfung dann, wenn die Inhalte einer Prüfung auch von Studierenden, die nicht gut abgeschnitten haben oder durchgefallen sind, als akzeptabel empfunden werden.

 

  • Fairness: Bei einer Prüfung soll kein Studierender / keine Studierende oder eine Studierendengruppe systematisch bevorzugt oder benachteiligt werden (Lernzielrelevante Faktoren ausgenommen). „Fairness“ als Nebengütekriterium ist hier nicht zu verwechseln mit „Fairness“ in Abgrenzung zu „Chancengleichheit“ im Abschnitt „Haltung“.

 

  • Transparenz: Über alle wichtigen Merkmale einer Prüfung, wie Prüfungsform und - ablauf, zu prüfende Inhalte und Kompetenzen sowie Bewertungsrichtlinien, können sich die Studierenden vorab ausreichend informieren. Zudem erhalten sie nach der Prüfung ein angemessenes Feedback zu ihren individuellen Leistungen.

 

  • Unverfälschbarkeit: Die Studierenden haben keine Möglichkeit, die Prüfungsergebnisse zu manipulieren. Das Schummeln bei einer Prüfung würde beispielsweise die Unverfälschbarkeit einer Prüfung beschädigen.

 

Quellen:

Metzger, Christoph; Nüesch, Charlotte (2004): Fair prüfen. Ein Qualitätsleitfaden für Prüfende an Hochschulen. Hochschuldidaktische Schriften Band 6. Universität St. Gallen, Institut für Wirtschaftspädagogik

HRK (2015): Kompetenzorientiert Prüfen. Zum Lernergebnis passende Prüfungsaufgaben. In: Hochschulrektorenkonferenz (Hrsg.): Nexus Impulse für die Praxis. Ausgabe 4.


Objektivität

Das Gütekriterium Objektivität erlaubt Aussagen darüber, ob die Ergebnisse einer Prüfung unabhängig von der Person sind, die die Prüfung durchführt, auswertet oder beurteilt. Ziel ist es, durch Standardisierung verschiedener Aspekte des Prüfungsprozesses die Ursachen für Messfehler reduzieren zu können. Es werden drei Arten der Objektivität unterschieden:

  • Durchführungsobjektivität: Sie soll sicherstellen, dass alle Studierenden die gleichen Informationen über den Prüfungsablauf, wie etwa Bearbeitungszeit, erlaubte Hilfsmittel und Hinweise zur Bearbeitung und Beantwortung der Fragen, erhalten. Die Aufgabenstellungen sollen so gestaltet sein, dass sie für alle Studierenden verständlich und einheitlich sind.

 

  • Auswertungsobjektivität: Auswertungsobjektivität ist gegeben, wenn alle Zweitprüfer:innen bei der Bewertung von Prüfungsaufgaben zum gleichen Ergebnis kommen. Bei offenen Fragen empfiehlt sich die Verwendung eines Bewertungsrasters.

 

  • Interpretationsobjektivität: Interpretationsobjektivität liegt vor, wenn die Ergebnisse der Prüfungen von unterschiedlichen Korrektor:innen gleich interpretiert werden. Unterstützend sollten die Vergabe der Punkte im Bewertungsraster und die damit jeweils erreichbaren Noten in einem Notenschlüssel festgelegt werden.

 

Quelle:

Schindler, Christoph Josef (2015): Herausforderung Prüfen: Eine fallbasierte Untersuchung der Prüfungspraxis von Hochschullehrenden im Rahmen eines Qualitätsentwicklungsprogramm. München


Online-Prüfung

„Die Online-Prüfung […] ist als mittels digitaler Kommunikationssysteme (z. B. Videokonferenzanlage) durchgeführte (Fern-)Prüfung, bei der Prüfling und Prüfer nicht zugleich in einem vorgegebenen Prüfungsraum anwesend sind, zu verstehen. Sie stellt als solche keine eigene Prüfungsart, sondern zunächst schlicht eine besondere Durchführungsmodalität der überkommenen Prüfungsarten dar.“ (Fischer et al. 2022) Auch wenn die Möglichkeit zur Prüfungsteilnahme von außerhalb der Hochschule zentral für die Definition einer Online-Prüfung ist, kann u. a. aufgrund des Gebots der Chancengleichheit, auch „die Bereitstellung von räumlichen Ersatzkapazitäten in der Hochschule erforderlich sein“ (vgl. Morgenroth 2021). Online-Prüfungen werden als Synonym für Fernprüfungen verwendet, da sie in der Regel aus der Ferne abgelegt werden.

 

Quellen:
Fischer, Edgar; Jeremias, Christoph; Dieterich, Peter (2022): Prüfungsrecht. 8., vollständig neubearbeitete Auflage. München: C.H. Beck (NJW Praxis, Band 27/2).
Morgenroth, Carsten (2021): Zwischenbilanz zum Corona-Hochschulrecht aus Sicht der Hochschulpraxis, Teil II – Methodische und rechtliche Grundfragen zu Online-Prüfungen. Ordnung der Wissenschaft, 2.


Open-Book-Prüfung / Open-Web-Prüfung

Bei Open-Book-Prüfungen dürfen die Studierenden während der Prüfung bestimmte Ressourcen nutzen, die ihnen entweder zur Verfügung gestellt werden oder die sie selbst zur Prüfung mitbringen können. Open-Book-Prüfungen können auch digital durchgeführt werden, wodurch ein größeres Spektrum an Ressourcen erlaubt werden kann. Somit können während der Prüfung nicht nur lokale Dateien, sondern auch Inhalte aus dem Internet erlaubt werden, in diesem Fall spricht man auch von einer Open-Web-Prüfung. (vgl. Bandtel et al. 2021) Seit der flächendeckenden Einführung von ChatGPT werden zunehmend KI-Systeme auch in Prüfungsszenarien zugelassen. Es handelt sich dabei um sogenannte Open-KI-Prüfungen.

Ressourcen können beispielsweise sein:

  •  Vorlesungsskripte
  •  Eigene Mitschriften
  •  Formelsammlungen
  • (Lehr-)Bücher
  • Forschungsliteratur
  • Kommentare
  • Gesetzestexte mit eigenen Markierungen und / oder Anmerkungen
  • Online-Datenbanken
  • Webseiten
  • KI-Systeme
  • usw.

Bei der Durchführung einer Open-Book- oder Open-Web-Prüfung unter Klausurbedingungen muss sichergestellt werden, dass die Studierenden ausschließlich auf die erlaubten Dateien und Inhalte zugreifen können und keine Kommunikation / Kooperation mit anderen Studierenden, beispielsweise via Chat, Mails usw. stattfindet. (vgl. Bandtel et al. 2021)

Quelle:
Bandtel, Matthias; Baume, Matthias; Brinkmann, Elena; Bedenlier, Svenja; Budde, Jannica,Eugster, Benjamin; Ghoneim, Andrea; Halbherr, Tobias; Persike, Malte; Rampelt, Florian; Reinmann, Gabi; Sari, Zaim; Schulz, Alexsander (Hrsg.) (2021): Digitale Prüfungen in der Hochschule. Whitepaper einer Community Working Group aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, Berlin: Hochschulforum Digitalisierung.


Plagiat/Plagiatserkennungssoftware

Ein Plagiat liegt vor, wenn geistiges Eigentum unrechtmäßig als eigenes ausgegeben wird – insbesondere in Situationen, in denen eine eigenständige Leistung bzw. Urheberschaft erwartet wird. Der Begriff ist dabei klar von bloßer Nachahmung, dem Kopieren oder Fälschen zu unterscheiden. Man unterscheidet zwischen einer:

  • engen Definition, die sich auf die wörtliche Übernahme fremder geistiger Leistungen ohne Kennzeichnung bezieht, und
  • einer weiter gefassten Definition. Letztere schließt auch eine missbräuchliche Nutzung des Zitatrechts (§ 51 UrhG) ein, etwa wenn die tatsächliche Urheberschaft verschleiert oder Quellen unzureichend kenntlich gemacht werden.

(vgl. Universität Heidelberg 2025)

Mögliche Plagiatsformen nach Schwarzeneggers und Wohlers (2006):

  • Ghostwriting: Der eingereichte Text stammt nicht vom Verfasser selbst, sondern wurde von einer anderen Person erstellt und unter dem eigenen Namen abgegeben.
  • Vollplagiat: Ein vollständiges fremdes Werk wird unverändert übernommen und als eigene Leistung ausgegeben.
  • Selbstplagiat: Der Verfasser reicht dieselbe Arbeit – oder wesentliche Teile davon – mehrfach zu verschiedenen Prüfungs- oder Seminarzwecken ein, ohne dies kenntlich zu machen.
  • Übersetzungsplagiat: Fremdsprachige Texte oder Textpassagen werden übersetzt und ohne Quellenangabe als eigene Leistung ausgegeben.
  • Copy & Paste-Plagiat: Textteile aus fremden Werken werden direkt übernommen, ohne ordnungsgemäße Zitation. Dies schließt auch Texte aus dem Internet ohne Quellenangabe mit ein.
  • Paraphrasieren: Inhalte aus einem fremden Werk werden in leicht abgewandelter Form übernommen – etwa durch Umstellungen oder sprachliche Anpassungen –, jedoch ohne die ursprüngliche Quelle offenzulegen.
  • Irreführende Zitierweise: Zwar wird die Quelle genannt, jedoch nicht im direkten Zusammenhang mit den übernommenen Inhalten, die oft lediglich paraphrasiert sind. Ein Beispiel ist das Verstecken der Quelle in einer Fußnote am Ende der Arbeit, ohne den konkreten Bezug zu den verwendeten Textstellen kenntlich zu machen.

Plagiatserkennungssoftware dient dazu, mögliche Übereinstimmungen und auffällige Passagen in eingereichten Texten zu identifizieren. Zu diesem Zweck erfolgt ein Abgleich der Texte mit spezifischen Datenbanken sowie frei verfügbaren Quellen und Dokumenten im Internet. Das Ergebnis weist auf Textähnlichkeiten hin, die jedoch nicht automatisch als Plagiate zu bewerten sind. Jede gefundene Übereinstimmung bedarf daher einer individuellen Prüfung und fachlichen Einschätzung durch Lehrende. (vgl. Universität Duisburg-Essen 2025) Zur Erkennung potenzieller Plagiate finden häufig Tools wie Turnitin oder PlagScan Anwendung.


Portfolio-Prüfung

Eine Portfolio-Prüfung ist eine studienbegleitende Prüfung, bei der semesterbegleitend mehrere Teilprüfungen von den Studierenden bearbeitet werden müssen. In der Regel umfasst sie zwei bis drei verschiedene studienbegleitende Prüfungsleistungen, deren Art, Umfang und Gewichtung von der prüfenden Person festgelegt werden. Die einzelnen Bestandteile dürfen dabei den Umfang einer Modulendprüfung nicht überschreiten. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage einer Gesamtwürdigung aller erbrachten Leistungen. Einige ii.oo-Hochschulen haben Portfolio-Prüfungen in ihrer APO verankert. Eine Portfolioprüfung kann beispielsweise aus einer schriftlichen Ausarbeitung in Form einer Studienarbeit, einer mündlichen Präsentation und der Durchführung einer praktischen Prüfung bestehen


Praktische Prüfung

Bei praktischen Prüfungen (dazu zählen hier auch künstlerische Prüfungen) werden praktische Fertigkeiten geprüft und die Bewertung kann dabei anhand einer mündlichen Erläuterung der praktischen Arbeit und/ oder anhand einer schriftlichen Ausarbeitung in Form eines Arbeits- und Ergebnisberichts erfolgen. Beispiele für eine praktische Prüfung sind: Experimente, Laborversuche, Befragungen usw.

Mit den ii.oo-Merkmalen für Prüfungsformen wird eine praktische Prüfung wie folgt charakterisiert:

  • Aufsicht: Mit oder ohne Aufsicht
  • Prüfungsort: Präsenz- oder Fernprüfung
  • Werkzeuge zur Bearbeitung: Papier, Stift, Textverarbeitungsprogramme, fachspezifische Software, Präsentationssoftware usw.
  • Bearbeitungszeit: In einem festgelegten Zeitfenster oder Bearbeitung der Aufgabenstellung mit individueller Zeiteinteilung im Rahmen eines längeren Zeitraums
  • Antwort-Wahl-Verfahren: Nicht zutreffend
  • Hilfsmittel: Verwendung möglich
  • Einzel-/ Gruppenprüfung: Beides möglich
  • Vorbereitung: Prüfungsaufgaben sind vor der Prüfung bekannt oder unbekannt
  • Prüfungssysteme: Alle Systeme