Online-Prüfung

„Die Online-Prüfung […] ist als mittels digitaler Kommunikationssysteme (z. B. Videokonferenzanlage) durchgeführte (Fern-)Prüfung, bei der Prüfling und Prüfer nicht zugleich in einem vorgegebenen Prüfungsraum anwesend sind, zu verstehen. Sie stellt als solche keine eigene Prüfungsart, sondern zunächst schlicht eine besondere Durchführungsmodalität der überkommenen Prüfungsarten dar.“ (Fischer et al. 2022) Auch wenn die Möglichkeit zur Prüfungsteilnahme von außerhalb der Hochschule zentral für die Definition einer Online-Prüfung ist, kann u. a. aufgrund des Gebots der Chancengleichheit, auch „die Bereitstellung von räumlichen Ersatzkapazitäten in der Hochschule erforderlich sein“ (vgl. Morgenroth 2021). Online-Prüfungen werden als Synonym für Fernprüfungen verwendet, da sie in der Regel aus der Ferne abgelegt werden.

 

Quellen:
Fischer, Edgar; Jeremias, Christoph; Dieterich, Peter (2022): Prüfungsrecht. 8., vollständig neubearbeitete Auflage. München: C.H. Beck (NJW Praxis, Band 27/2).
Morgenroth, Carsten (2021): Zwischenbilanz zum Corona-Hochschulrecht aus Sicht der Hochschulpraxis, Teil II – Methodische und rechtliche Grundfragen zu Online-Prüfungen. Ordnung der Wissenschaft, 2.