Objektivität

Das Gütekriterium Objektivität erlaubt Aussagen darüber, ob die Ergebnisse einer Prüfung unabhängig von der Person sind, die die Prüfung durchführt, auswertet oder beurteilt. Ziel ist es, durch Standardisierung verschiedener Aspekte des Prüfungsprozesses die Ursachen für Messfehler reduzieren zu können. Es werden drei Arten der Objektivität unterschieden:

  • Durchführungsobjektivität: Sie soll sicherstellen, dass alle Studierenden die gleichen Informationen über den Prüfungsablauf, wie etwa Bearbeitungszeit, erlaubte Hilfsmittel und Hinweise zur Bearbeitung und Beantwortung der Fragen, erhalten. Die Aufgabenstellungen sollen so gestaltet sein, dass sie für alle Studierenden verständlich und einheitlich sind.

 

  • Auswertungsobjektivität: Auswertungsobjektivität ist gegeben, wenn alle Zweitprüfer:innen bei der Bewertung von Prüfungsaufgaben zum gleichen Ergebnis kommen. Bei offenen Fragen empfiehlt sich die Verwendung eines Bewertungsrasters.

 

  • Interpretationsobjektivität: Interpretationsobjektivität liegt vor, wenn die Ergebnisse der Prüfungen von unterschiedlichen Korrektor:innen gleich interpretiert werden. Unterstützend sollten die Vergabe der Punkte im Bewertungsraster und die damit jeweils erreichbaren Noten in einem Notenschlüssel festgelegt werden.

 

Quelle:

Schindler, Christoph Josef (2015): Herausforderung Prüfen: Eine fallbasierte Untersuchung der Prüfungspraxis von Hochschullehrenden im Rahmen eines Qualitätsentwicklungsprogramm. München