Nebengütekriterien bei einer Prüfung

Nebengütekriterien sind zusätzliche Kriterien, die den Hauptgütekriterien untergeordnet sind und bei der Prüfung berücksichtigt werden können. Folgende Kriterien gehören zu den Nebengütekriterien:

  • Ökonomie: Die Ökonomie bezieht sich auf den Konstruktionsaufwand und die Durchführungszeit einer Prüfung. Sie sollte erst dann mit einbezogen werden, wenn die Hauptgütekriterien „Validität“ und „Reliabilität“ sichergestellt sind.

 

  • Akzeptanz: Eine hohe Akzeptanz erreicht eine Prüfung dann, wenn die Inhalte einer Prüfung auch von Studierenden, die nicht gut abgeschnitten haben oder durchgefallen sind, als akzeptabel empfunden werden.

 

  • Fairness: Bei einer Prüfung soll kein Studierender / keine Studierende oder eine Studierendengruppe systematisch bevorzugt oder benachteiligt werden (Lernzielrelevante Faktoren ausgenommen). „Fairness“ als Nebengütekriterium ist hier nicht zu verwechseln mit „Fairness“ in Abgrenzung zu „Chancengleichheit“ im Abschnitt „Haltung“.

 

  • Transparenz: Über alle wichtigen Merkmale einer Prüfung, wie Prüfungsform und – ablauf, zu prüfende Inhalte und Kompetenzen sowie Bewertungsrichtlinien, können sich die Studierenden vorab ausreichend informieren. Zudem erhalten sie nach der Prüfung ein angemessenes Feedback zu ihren individuellen Leistungen.

 

  • Unverfälschbarkeit: Die Studierenden haben keine Möglichkeit, die Prüfungsergebnisse zu manipulieren. Das Schummeln bei einer Prüfung würde beispielsweise die Unverfälschbarkeit einer Prüfung beschädigen.

 

Quellen:

Metzger, Christoph; Nüesch, Charlotte (2004): Fair prüfen. Ein Qualitätsleitfaden für Prüfende an Hochschulen. Hochschuldidaktische Schriften Band 6. Universität St. Gallen, Institut für Wirtschaftspädagogik

HRK (2015): Kompetenzorientiert Prüfen. Zum Lernergebnis passende Prüfungsaufgaben. In: Hochschulrektorenkonferenz (Hrsg.): Nexus Impulse für die Praxis. Ausgabe 4.