Diagnostische Prüfung

Diagnostische Prüfungen werden zu Beginn eines Semesters durchgeführt, um den Wissens- und Kompetenzstand der Studierenden abzufragen. Somit bekommen die Lehrenden einen Überblick, welche Voraussetzungen die Studierenden mitbringen und wie sie auf Basis dessen die Lehrveranstaltung gestalten sollten. Aber auch die Studierenden erhalten dadurch ein Feedback über ihren Wissens- und Kompetenzstand. Zu diagnostischen Prüfungen zählen auch Eingangsklausuren oder Einstufungstests. (vgl. Weiterbildung Mittelhessen hoch 3 2022) Zur Abgrenzung siehe auch „formative“ sowie „summative Prüfung“.

 

Quelle:
Weiterbildung Mittelhessen hoch 3 (2022): E-Prüfungen; Abrufbar unter: https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiLyNS5n9X4AhVZi_0HHUpfB-UQFnoECAgQAQ&url=https%3A%2F%2Filias.uni-giessen.de%2Filias%2Fgoto.php%3Ftarget%3Dfile_72678_download%26client_id%3DJLUG&usg=AOvVaw3uRWdRFOH2EeTjdwbqqvNZ; Stand: 01.07.2022


Digitale Prüfung

Im Projekt ii.oo wird der Begriff „digitale Prüfung“ wie folgt definiert;
Digitale Prüfungen können folgende zwei Ausprägungen haben:

  • Die Studierenden kommen während der Prüfungsdurchführung mit einem digitalen Medium in Berührung. Die Übermittlung der Prüfungsleistung oder die Kommunikation zwischen Lehrenden und Studierenden findet in der Regel über ein digitales Kommunikationssystem statt.
  • Oder es handelt sich um die Prüfungsart „elektronische Prüfung“, welche nach Fischer et al. (2022) wie folgt definiert wird: Bei elektronischen Prüfungen handelt es sich um eine Prüfungsart, die rein digital durchgeführt wird. „Der Studierende [gibt] die Prüfungsleistung unmittelbar in einen Computer [ein], so dass diese dann sofort im Bereich der Prüfungsbehörde auf deren Server gespeichert wird. […] [D]ie rein digitale Verarbeitung der Prüfungsleistung unterscheidet die elektronische Prüfung“ von anderen digitalen Prüfungen.

Digitale Prüfungen können in Präsenz und / oder als Fernprüfung bzw. Online-Prüfung durchgeführt werden.

 

Quelle:

Fischer, Edgar; Jeremias, Christoph; Dieterich, Peter (2022): Prüfungsrecht. 8., vollständig neubearbeitete Auflage. München: C.H. Beck (NJW Praxis, Band 27/2).


Fernprüfung

Im bayerischen Hochschulrecht sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für elektronische Fernprüfungen in der Bayerischen Fernprüfungserprobungsverordnung (BayFEV) festgelegt. Fernprüfungen sind demnach „Prüfungen, die ihrer Natur nach dafür geeignet sind, in elektronischer Form und ohne die Verpflichtung, persönlich in einem vorgegebenen Prüfungsraum anwesend sein zu müssen, durchgeführt werden“ (§1 Abs. 1 BayFEV).

Mit Fernprüfungen können schriftliche, mündliche oder praktische Prüfungen umgesetzt werden. Schriftliche Fernprüfungen, sogenannte Fernklausuren, finden in einem vorgegebenen Zeitraum unter Einsatz von elektronischen Kommunikationstechnologien mit Videoaufsicht statt. Bei mündlichen und praktischen Fernprüfungen werden Videokonferenzsysteme zur Durchführung der Prüfung eingesetzt. (vgl. §2 BayFEV)

Der Begriff „Online-Prüfung“ kann synonym zum Begriff „Fernprüfung“ verwendet werden. In ii.oo wird in der Regel der Begriff „Fernprüfung“ verwendet.

 

Quelle:

Bayerische Fernprüfungserprobungsverordnung (BayFEV) (2020): Abrufbar unter: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayFEV; Stand: 23.12.2021

 


Formative Prüfung

Formative Prüfungen beziehen sich auf (Zwischen-)Etappen des Lernprozesses. Durch die Rückmeldung über den Leistungsstand wird den Studierenden die Möglichkeit gegeben, ihr Lernverhalten zu reflektieren und entsprechend zu gestalten. (vgl. Schröder 2015) Zur Abgrenzung siehe auch „diagnostische“ sowie „summative Prüfung“.

 

Quelle:

Schröder, Monika (2015): Kompetenzorientiert Prüfen. Zum Lernergebnis passende Prüfungsaufgaben. Hochschulrektorenkonferenz (Nexus Impulse f. d. Praxis). Bonn. Abrufbar unter: https://www.hrk-nexus.de/fileadmin/redaktion/hrk-nexus/07-Downloads/07-02-Publikationen/HRK_Ausgabe_4_Internet.pdf; Stand: 15.02.2022


Hybride Prüfung

Für den Begriff der hybriden Prüfung gibt es nach Bandtel et. al (2021) mindestens vier verschiedene Definitionen:

  1. Gleichzeitige Durchführung von Präsenz- und Fernprüfungen,
  2. Kombination von digitalem und analogem Workflow im Prüfungs-Lifecycle, z. B. analoge Vorbereitung und Durchführung, digitalisierte Abgabe durch Hochladen einer Datei, digitale Korrektur, Einsicht und Archivierung,
  3. Kombination von analogen und digitalen Bearbeitungsformen während einer Prüfung, z. B. Einsatz eines E-Prüfungssystems und zusätzlicher Prüfungsmaterialien in Papierform,
  4. Vielfalt verschiedener digitaler Bearbeitungsformen, z. B. mit oder ohne Drittapplikationen oder Closed-Book- und Open-Book-Teilprüfungen.

Im Projekt ii.oo finden überwiegend die Szenarien 2 – 4 Anwendung.

Quelle:
Bandtel, Matthias; Baume, Matthias; Brinkmann, Elena; Bedenlier, Svenja; Budde, Jannica, Eugster, Benjamin; Ghoneim, Andrea; Halbherr, Tobias; Persike, Malte; Rampelt, Florian;
Reinmann, Gabi; Sari, Zaim; Schulz, Alexsander (Hrsg.) (2021): Digitale Prüfungen in der Hochschule. Whitepaper einer Community Working Group aus Deutschland, Österreich und
der Schweiz. Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, Berlin: Hochschulforum Digitalisierung.


Online-Prüfung

„Die Online-Prüfung […] ist als mittels digitaler Kommunikationssysteme (z. B. Videokonferenzanlage) durchgeführte (Fern-)Prüfung, bei der Prüfling und Prüfer nicht zugleich in einem vorgegebenen Prüfungsraum anwesend sind, zu verstehen. Sie stellt als solche keine eigene Prüfungsart, sondern zunächst schlicht eine besondere Durchführungsmodalität der überkommenen Prüfungsarten dar.“ (Fischer et al. 2022) Auch wenn die Möglichkeit zur Prüfungsteilnahme von außerhalb der Hochschule zentral für die Definition einer Online-Prüfung ist, kann u. a. aufgrund des Gebots der Chancengleichheit, auch „die Bereitstellung von räumlichen Ersatzkapazitäten in der Hochschule erforderlich sein“ (vgl. Morgenroth 2021). Online-Prüfungen werden als Synonym für Fernprüfungen verwendet, da sie in der Regel aus der Ferne abgelegt werden.

 

Quellen:
Fischer, Edgar; Jeremias, Christoph; Dieterich, Peter (2022): Prüfungsrecht. 8., vollständig neubearbeitete Auflage. München: C.H. Beck (NJW Praxis, Band 27/2).
Morgenroth, Carsten (2021): Zwischenbilanz zum Corona-Hochschulrecht aus Sicht der Hochschulpraxis, Teil II – Methodische und rechtliche Grundfragen zu Online-Prüfungen. Ordnung der Wissenschaft, 2.


Open-Book-Prüfung / Open-Web-Prüfung

Bei Open-Book-Prüfungen dürfen die Studierenden während der Prüfung bestimmte Ressourcen nutzen, die ihnen entweder zur Verfügung gestellt werden oder die sie selbst zur Prüfung mitbringen können. Open-Book-Prüfungen können auch digital durchgeführt werden, wodurch ein größeres Spektrum an Ressourcen erlaubt werden kann. Somit können während der Prüfung nicht nur lokale Dateien, sondern auch Inhalte aus dem Internet erlaubt werden, in diesem Fall spricht man auch von einer Open-Web-Prüfung. (vgl. Bandtel et al. 2021)

Ressourcen können beispielsweise sein:

  •  Vorlesungsskripte
  •  Eigene Mitschriften
  •  Formelsammlungen
  • (Lehr-)Bücher
  • Forschungsliteratur
  • Kommentare
  • Gesetzestexte mit eigenen Markierungen und / oder Anmerkungen
  • Online-Datenbanken
  • Webseiten
  • usw.

Bei der Durchführung einer Open-Book- oder Open-Web-Prüfung unter Klausurbedingungen muss sichergestellt werden, dass die Studierenden ausschließlich auf die erlaubten Dateien und Inhalte zugreifen können und keine Kommunikation / Kooperation mit anderen Studierenden, beispielsweise via Chat, Mails usw. stattfindet. (vgl. Bandtel et al. 2021)

Quelle:
Bandtel, Matthias; Baume, Matthias; Brinkmann, Elena; Bedenlier, Svenja; Budde, Jannica,Eugster, Benjamin; Ghoneim, Andrea; Halbherr, Tobias; Persike, Malte; Rampelt, Florian; Reinmann, Gabi; Sari, Zaim; Schulz, Alexsander (Hrsg.) (2021): Digitale Prüfungen in der Hochschule. Whitepaper einer Community Working Group aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, Berlin: Hochschulforum Digitalisierung.


Portfolio-Prüfung

Einige ii.oo-Hochschulen haben Portfolio-Prüfungen in ihrer APO verankert. Bei einer Portfolio-Prüfung werden Teilleistungen erbracht, die am Ende eine Gesamtleistung ergeben. Das heißt Portfolio-Prüfungen können aus verschiedenen Teilprüfungen, wie z. B. eine schriftliche Ausarbeitung in Form einer Studienarbeit + eine mündliche Präsentation + Durchführung einer praktischen Prüfung, bestehen.


Präsenzprüfung

Eine Präsenzprüfung wird an einem festgelegten Ort an der jeweiligen Hochschule durchgeführt.


Remote-Prüfung

Bei einer Remote-Prüfung handelt es sich um eine Fernprüfung mit der Besonderheit, dass während der Prüfung auf einen Prüfungsrechner zugegriffen wird, auf dem dann die Prüfung abgelegt wird.