Digitale Prüfung

Im Projekt ii.oo wird der Begriff „digitale Prüfung“ wie folgt definiert;
Digitale Prüfungen können folgende zwei Ausprägungen haben:

  • Die Studierenden kommen während der Prüfungsdurchführung mit einem digitalen Medium in Berührung. Die Übermittlung der Prüfungsleistung oder die Kommunikation zwischen Lehrenden und Studierenden findet in der Regel über ein digitales Kommunikationssystem statt.
  • Oder es handelt sich um die Prüfungsart „elektronische Prüfung“, welche nach Fischer et al. (2022) wie folgt definiert wird: Bei elektronischen Prüfungen handelt es sich um eine Prüfungsart, die rein digital durchgeführt wird. „Der Studierende [gibt] die Prüfungsleistung unmittelbar in einen Computer [ein], so dass diese dann sofort im Bereich der Prüfungsbehörde auf deren Server gespeichert wird. […] [D]ie rein digitale Verarbeitung der Prüfungsleistung unterscheidet die elektronische Prüfung“ von anderen digitalen Prüfungen.

Digitale Prüfungen können in Präsenz und / oder als Fernprüfung bzw. Online-Prüfung durchgeführt werden.

 

Quelle:

Fischer, Edgar; Jeremias, Christoph; Dieterich, Peter (2022): Prüfungsrecht. 8., vollständig neubearbeitete Auflage. München: C.H. Beck (NJW Praxis, Band 27/2).