Präsentation

Die Präsentation erfolgt mündlich unter Aufsicht und in einem festgelegten Zeitfenster. Die Studierenden können sich selbstständig auf das Thema oder die Aufgaben vorbereiten und während der Prüfung präsentieren sie ihre Ergebnisse. Beispiele für eine Präsentation sind: Referat, Kolloquium, (Fach-)Vortrag.

Mit den ii.oo-Merkmalen für Prüfungsformen wird eine Präsentation wie folgt charakterisiert:

  • Aufsicht: Immer unter Aufsicht
  • Prüfungsort: Präsenz- oder Fernprüfung möglich
  • Werkzeuge zur Bearbeitung: Papier, Stift, Textverarbeitungsprogramme, fachspezifische Software, Präsentationssoftware usw.
  • Bearbeitungszeit: Genau festgelegtes Zeitfenster während der Prüfung + individuelle Zeiteinteilung für die Erstellung der Präsentation
  • Antwort-Wahl-Verfahren: Nicht zutreffend
  • Hilfsmittel: Verwendung möglich
  • Einzel-/ Gruppenprüfung: Beides möglich
  • Vorbereitung: Prüfungsaufgaben sind vor der Prüfung bekannt
  • Prüfungssysteme: Moodle und/oder E-Portfoliosysteme

Präsenzprüfung

Eine Präsenzprüfung wird an einem festgelegten Ort an der jeweiligen Hochschule durchgeführt.


Proctoring

Der englische Begriff des Proctorings bezeichnet die Beaufsichtigung einer Prüfung mit dem Ziel der Täuschungskontrolle. Proctoring bzw. Beaufsichtigung wird in vielen Prüfungsvarianten eingesetzt und in der Regel von realen Personen durchgeführt. Im Speziellen beschreibt das Online-Proctoring oder Remote-Proctoring die Durchführung der Prüfungsaufsicht bei digitalen Fernprüfungen. Der Begriff bezeichnet entsprechend digitale Formate der Prüfungsaufsicht, die eine ortsunabhängige (z. B. von zu Hause aus) Realisierung von sicheren und zuverlässigen Prüfungen ermöglichen sollen. Zu diesem Zweck werden im Online-Proctoring z. B. Webcams verwendet, um eine ordnungsgemäße Beaufsichtigung der Studierenden zu gewährleisten. (vgl. Sietses 2016)
Dies kann analog zur Prüfung in Präsenz auch online von Menschen abgedeckt werden, aber auch mithilfe spezieller Software zur Täuschungsentdeckung (vgl. Bandtel et al. 2021).

Darüber hinaus kann zwischen externem und internem Proctoring unterschieden werden. Bei internem Proctoring wird die Online-Aufsicht durch Hochschulangehörige durchgeführt, während bei externem Proctoring in der Regel ein Dienstleister mit der Aufsicht beauftragt wird.

Quelle:
Bandtel, Matthias; Baume, Matthias; Brinkmann, Elena; Bedenlier, Svenja; Budde, Jannica, Eugster, Benjamin; Ghoneim, Andrea; Halbherr, Tobias; Persike, Malte; Rampelt, Florian; Reinmann, Gabi; Sari, Zaim; Schulz, Alexsander (Hrsg.) (2021): Digitale Prüfungen in der Hochschule. Whitepaper einer Community Working Group aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, Berlin: Hochschulforum Digitalisierung.

Sietses, Lex (2016): White Paper Online Proctoring. Questions and answers about remote proctoring. Utrecht: SURF.


Prompt Engineering

Prompt Engineering ist der gezielte Prozess der Gestaltung und Optimierung von Eingaben, sogenannten «Prompts», für KI-Systeme, insbesondere große Sprachmodelle, um präzise und nützliche Ausgaben zu erzeugen. Dabei geht es darum, durch klare Formulierungen, strukturierte Anweisungen, Beispiele oder Kontextinformationen die Qualität und Relevanz der generierten Antworten zu maximieren. Ähnlich wie bei einem Frage-Antwort-Spiel hängt die Qualität der Antwort stark von der Präzision der gestellten Frage ab. (vgl. Wirthensohn 2023)

 


Prompting

Prompting bezeichnet im Kontext von KI eine Methode, bei der gezielte Eingaben – sogenannte Prompts – verwendet werden, um ein KI-Modell zu einer gewünschten Antwort oder Handlung zu veranlassen. Diese Prompts können in Form von Texten, Bildern, Audios oder anderen Daten auftreten und dienen als Startaufforderung für die Reaktion des Systems. Besonders bei generativen KI-Modellen, wie Sprachmodellen (z. B. ChatGPT), beeinflussen Inhalt, Formulierung und Kontext des Prompts maßgeblich die Qualität und Relevanz der Ausgabe. Prompting ist somit ein zentrales Werkzeug für die effektive Interaktion und Zusammenarbeit zwischen Mensch und KI. (vgl. Burgemeister 2023; TH Augsburg 2025)


Prüfung mit Drittapplikationen

Bei Drittapplikationen handelt es sich nicht um Prüfungssysteme, sondern um Software-Applikationen. Die Studierenden bearbeiten bei digitalen Prüfungen die Aufgabenstellungen in der Regel mit Drittapplikationen wie beispielsweise Statistiksoftware, Programmierumgebungen, Tabellenkalkulation oder Geoinformationssystemen. Aber auch PDF-Reader oder Web-Browser, welche den Zugriff auf Informationsressourcen, wie z. B. Fallstudien oder Online-Forschungsdatenbanken ermöglichen, zählen dazu. Prüfungen mit Drittapplikationen sollten technisch abgesichert werden, sodass die Studierenden nur Zugriff auf die erlaubten Drittapplikationen haben und kein Austausch zwischen den Studierenden stattfinden kann. (vgl. Bandtel et al. 2021) Beispielsweise wäre eine solche Absicherung durch EXaHM möglich.

Quelle:
Bandtel, Matthias; Baume, Matthias; Brinkmann, Elena; Bedenlier, Svenja; Budde, Jannica, Eugster, Benjamin; Ghoneim, Andrea; Halbherr, Tobias; Persike, Malte; Rampelt, Florian; Reinmann, Gabi; Sari, Zaim; Schulz, Alexsander (Hrsg.) (2021): Digitale Prüfungen in der Hochschule. Whitepaper einer Community Working Group aus Deutschland, Österreich und
der Schweiz. Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, Berlin: Hochschulforum Digitalisierung.


Prüfungsszenario

Prüfungsszenarien veranschaulichen aus hochschuldidaktischer Perspektive, wie (digitale) Prüfungen gestaltet und umgesetzt werden können. Sie geben konkrete Empfehlungen dazu, welche Lernziele und Leistungen mit welchen Prüfmethoden erfasst und bewertet werden sollten, und welche Rahmenbedingungen dabei zu beachten sind. Als praxisnahe Handlungsleitfäden für (digitale) Prüfungen unterstützen sie Lehrende zudem dabei, ihr eigenes Prüfungsverhalten zu reflektieren und gezielt weiterzuentwickeln. (vgl. Reimann 2021)


Qualifikationsrahmen

Laut der Kultusministerkonferenz (KMK) (2017) „[ist] der deutsche Qualifikationsrahmen ein Transparenzinstrument und dient der besseren nationalen und internationalen Vergleichbarkeit der angebotenen Studien- und Ausbildungsgänge.“ Der Qualifikationsrahmen stellt Informationen bereit und zugleich ist er eine Hilfestellung bei der Evaluation, Akkreditierung sowie bei der Curriculumentwicklung. Er beschreibt die zentralen Kompetenzen, über die Bachelor- und Masterabsolvent:innen sowie Doktorand:innen nach Abschluss verfügen sollen.
Im Jahr 2005 wurde erstmals ein „Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse“ (HQR) gemeinsam von der Hochschulrektorenkonferenz, der KMK und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung erarbeitet. Eine überarbeitete und erweiterte Fassung wurde 2017 verabschiedet.
Dem HQR liegen folgende Kompetenzbereiche, die als Dimensionen bezeichnet werden, zugrunde:

  • Wissen und Verstehen (entspricht größtenteils der Fachkompetenz),
  • Einsatz, Anwendung, Erzeugung von Wissen (entspricht überwiegend der
    Methodenkompetenz),
  • Kommunikation und Kooperation (entspricht der Sozialkompetenz),
  • Wissenschaftliches Selbstverständnis / Professionalität (entspricht insbesondere Aspekten der Selbstkompetenz) (vgl. KMK 2017).
    Die vierte Dimension macht deutlich, dass der HQR „die Befähigung zur methodischen Generierung wissenschaftlichen Wissens und die kritische Reflexion bestehenden Wissens und angewandter Methoden als charakteristisch für den Kompetenzerwerb durch hochschulische Bildung an[setzt]“ (Bartosch & Grygar 2019).

 

Quellen:

Bartosch, Ulrich; Grygar, Ann-Kathrin (2019): Hochschulbildung mit Kompetenz Eine Handreichung zum Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse (HQR). Abrufbar unter: https://www.hrk.de/fileadmin/redaktion/hrk/02-Dokumente/02-03-Studium/02-03-02-Qualifikationsrahmen/HQR_Handreichung_241019_final_ohne_HRK.pdf; Stand: 17.01.2022

KMK - Kultusministerkonferenz (2017): Neuer Qualifikationsrahmen von KMK und HRK; Abrufbar unter: https://www.kmk.org/aktuelles/artikelansicht/neuer-qualifikationsrahmen-vonkmk-und-hrk.html; Stand: 13


Qualifikationsziele

Qualifikationsziele beschreiben in Studiengängen bzw. Modulen und Lehrveranstaltungen folgende Aspekte

1. die fachlichen und überfachlichen Kompetenzen, welche Studierende im Laufe des Studiums erwerben (können), und
2. welche Lernziele im Studium erreicht werden können bzw. sollen (KMK-Strukturvorgaben). Qualifikationsziele werden auf Ebene des Studiengangs, der Module und Lehrveranstaltungen
formuliert.

 

Quelle:

HRK nexus, Qualifikationsziele; Abrufbar unter: vhttps://www.hrk-nexus.de/glossar-derstudienreform/begriff/qualifikationsziele/; Stand: 23.12.2021


Rahmenprüfungsordnung (RaPO)

Die Rahmenprüfungsordnung (RaPO) ist eine Satzung für alle bayerischen Fachhochschulen und gilt für alle Bachelor- und Masterstudiengänge sowie andere Studienformate an den jeweiligen Hochschulen. Sie ist im bayerischen Hochschulgesetz (BayHSchG) verankert. Die RaPO wird durch die Allgemeine Prüfungsordnung (APO) bzw. Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) der jeweiligen Hochschule ergänzt und ausgefüllt. Sie ist somit die oberste Richtlinie für alle Studiengänge und regelt den Aufbau sowie den Ablauf des Studiums. Die Regelstudienzeiten, Prüfungsformen, Anrechnung von Prüfungsleistungen, Nachteilsausgleiche, Prüfungsorgane, Regeltermine und Fristen, Verstöße gegen Prüfungsvorschriften, Aufbewahrungsfristen von Prüfungsunterlagen etc. sind hier definiert und geregelt. (vgl. Hochschule München 2018) Die RaPo tritt zum 30.09.2023 außer Kraft und wird durch das BayHIG ersetzt.

 

Quelle:

Hochschule München (2018): Glossar für Studium & Lehre.