Allgemeine Prüfungsordnung (APO) / Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung (ASPO)

Die Allgemeine Prüfungsordnung (APO) bzw. die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) „dient der Ausfüllung und Ergänzung der Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen (RaPO)“ in Bayern. In der APO bzw. ASPO werden Regelungen zum Studium (nur in der ASPO) und zum Prüfungswesen für die angebotenen Bachelor- und Masterstudiengänge sowie andere Studienformate an der jeweiligen Hochschule festgeschrieben. „Für die jeweiligen Studiengänge und andere Studienformate werden Studien- und Prüfungsordnungen zur Ausfüllung [der APO / ASPO] erlassen.“ (§1 APO OTH Regensburg 2019) Ab dem 01.01.2023 wird durch die APO / ASPO das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) für die jeweilige Hochschule ausgefüllt und ergänzt.

 

Quelle:

OTH Regensburg (2019): Allgemeine Prüfungsordnung (APO) der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg; Abrufbar unter: https://www.oth-regensburg.de/fileadmin/media/hochschule/organisation/rechtliche_grundlagen/satzungen_ordnungen/pdf/2019/APO_konsolidiert_2019_neu.pdf; Stand: 15.06.2022

 


Bayerische Fernprüfungserprobungsverordnung (BayFEV)

In Bayern werden in der Bayerischen Fernprüfungserprobungsverordnung (BayFEV) die rechtlichen Rahmenbedingungen für elektronische Fernprüfungen festgelegt (vgl. BayFEV 2020).

 

Quelle:

Bayerische Fernprüfungserprobungsverordnung (BayFEV) (2020): Abrufbar unter: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayFEV; Stand: 23.12.2021

 


Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG)

Das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) löst seitdem 01.01.2023 die Rahmenprüfungsordnung (RaPo) ab. Die letzte Reform wurde bereits im Jahr 2006 verabschiedet, seither hat sich die bayerische Hochschullandschaft zu einem herausragenden Wissenschaftsstandort herausgebildet. Aufgrund neuer Herausforderungen für die Hochschulen, wie zum Beispiel Digitalisierung, Klimawandel oder auch die Covid19-Pandemie, war eine Reform notwendig. (vgl. StMWK 2023) Das BayHIG gibt den rechtlichen Rahmen für (nicht-)staatliche Hochschulen und Studierendenwerke vor.

 

Quelle:

StMWK - Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst: Das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG); Abrufbar unter: https://www.stmwk.bayern.de/wissenschaftler/hochschulen/hochschulrechtsreform.html; Stand: 09.01.2023

 


Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt europaweit die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Die DSGVO basiert auf Artikel 8 der Grundrechtecharta. Dort ist der Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen, mit besonderer Berücksichtigung auf das Recht auf Schutz personenbezogener Daten verankert. Wenn es im Hochschulkontext zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten kommt, findet die DSGVO Anwendung. Personenbezogene Daten sind demnach alle Informationen, die sich auf natürliche Personen beziehen. Diese können von Klarnamen bis hin zu Pseudonymen (z. B. im Hochschulkontext können dies Matrikelnummern sein) reichen und müssen geschützt werden. (vgl. TU-Graz 2022)

 

Quelle:

TU Graz: Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO); Abrufbar unter: https://e-campus.st/moodle/mod/glossary/view.php?id=23&mode=letter&hook=D&sortkey=&sortorder=; Stand: 15.02.2022

 


Modul / Modulhandbuch

Module sind inhaltlich und / oder methodisch aufeinander bezogene, zeitlich abgegrenzte Lehr- und Lernabschnitte. Sie können unterschiedliche Lehr- und Lernformen umfassen (z. B. Vorlesungen, Übungen, E-Learning etc.) und werden in der Regel mit nur einer Prüfung abgeschlossen, deren Ergebnis in das Abschlusszeugnis eingeht. Die Vergabe von ECTS-Credits setzt dabei nicht zwingend eine benotete Prüfung voraus, sondern den erfolgreichen Abschluss eines Moduls. Ein modularisiertes Studium besteht aus mehreren Modulen, von denen einige obligatorisch, andere frei wählbar und wieder andere im Wahl(pflicht)bereich eines Studiengangs angesiedelt sind. Die Module werden im Hinblick auf die Lernziele konzipiert, die Studierende erreichen sollen. Diese wiederum orientieren sich am übergreifenden Qualifikationsziel des jeweiligen Studiengangs. Für die Gestaltung von Modulen haben die Länder in den gemeinsamen Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) von 2003 und 2010 Handlungsempfehlungen verabschiedet, die die Qualität der Studiengangsgestaltung an den Hochschulen sichern sollen. Sie bilden zugleich die Grundlage für die Akkreditierung von Studiengängen und sollen zur Ausbildung einer neuen, transparenten Qualitätskultur und Eigenverantwortung der Hochschulen beitragen. Die strukturelle und inhaltliche Gliederung eines Studiengangs in Module ist darüber hinaus ein notwendiges Teilelement des ECTS-Systems, das eine europaweit einheitliche Bewertung und Anrechnung von Studienleistungen ermöglicht. Die gegenseitige Anerkennung von Modulen bei Hochschul- und Studiengangwechsel muss durch handhabbare Regelungen in den Studien- und Prüfungsordnungen verankert und in der Akkreditierung bestätigt werden. (vgl. HRK nexus 2021)

Für jeden Studiengang sollte neben der Studien- und Prüfungsordnung ein Modulhandbuch mit der Modulbeschreibung allen Interessierten frei zugänglich sein, um die Transparenz zu erhöhen. Das Modulhandbuch sollte folgende Informationen zum Studiengang enthalten: Inhalte, Lernziele, Lehr- und Lernformen, Voraussetzungen für die Teilnahme, Verwendbarkeit des Moduls, Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten, Leistungspunkte und Noten, Häufigkeit des Angebots von Modulen, Arbeitsaufwand der Studierenden und Dauer der Module (vgl. HRK nexus 2021).

 

Quelle:

HRK nexus: Modul; Abrufbar unter:https://www.hrk-nexus.de/glossar-der-studienreform/begriff/modul/; Stand: 23.12.2021
HRK nexus: Modulhandbuch; Abrufbar unter: https://www.hrk-nexus.de/glossar-der-studienreform/begriff/modulhandbuch/; Stand: 23.12.2021
HRK nexus, Qualifikationsziele; Abrufbar unter: vhttps://www.hrk-nexus.de/glossar-der-studienreform/begriff/qualifikationsziele/; Stand: 23.12.2021

 

 


Rahmenprüfungsordnung (RaPO)

Die Rahmenprüfungsordnung (RaPO) ist eine Satzung für alle bayerischen Fachhochschulen und gilt für alle Bachelor- und Masterstudiengänge sowie andere Studienformate an den jeweiligen Hochschulen. Sie ist im bayerischen Hochschulgesetz (BayHSchG) verankert. Die RaPO wird durch die Allgemeine Prüfungsordnung (APO) bzw. Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) der jeweiligen Hochschule ergänzt und ausgefüllt. Sie ist somit die oberste Richtlinie für alle Studiengänge und regelt den Aufbau sowie den Ablauf des Studiums. Die Regelstudienzeiten, Prüfungsformen, Anrechnung von Prüfungsleistungen, Nachteilsausgleiche, Prüfungsorgane, Regeltermine und Fristen, Verstöße gegen Prüfungsvorschriften, Aufbewahrungsfristen von Prüfungsunterlagen etc. sind hier definiert und geregelt. (vgl. Hochschule München 2018) Die RaPo tritt zum 30.09.2023 außer Kraft und wird durch das BayHIG ersetzt.

 

Quelle:

Hochschule München (2018): Glossar für Studium & Lehre.

 

 


Studien- und Prüfungsordnung (SPO)

Die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) „dient der Ausfüllung und Ergänzung der Rahmenprüfungsordnung für die [bayerischen] Fachhochschulen (RaPO) […] und der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO)“ bzw. Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) der jeweiligen Hochschule. (vgl. §1 APO OTH Regensburg 2022) Seitdem 01.01.2023 tritt das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz an die Stelle der RaPo.

 

Quelle:

OTH Regensburg (2022): Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg; Abrufbar unter: https://www.oth-regensburg.de/fileadmin/media/hochschule/organisation/rechtliche_grundlagen/spo/pdf/2022/BW_2007-09-17_neu_2022_konsolidiert.pdf; Stand: 15.06.2022