Kompetenzorientiertes Prüfen

Bei der Konzeption kompetenzorientierter Prüfungen werden weniger wissensreproduzierende Prüfungsformate gewählt, sondern Formate, die die Anwendung von Wissen, dessen Transfer in Handlungszusammenhänge sowie die Beurteilung und Reflexion von realitätsnahen Problemstellungen fordern und fördern. Ziel einer kompetenzorientierten Prüfungsausrichtung ist es, Studierende zu befähigen problem- und anwendungsorientierte Anforderungen zu lösen. Des Weiteren dient diese dazu zu überprüfen, ob die für dienLehrveranstaltung definierten Lernziele erreicht wurden. Durch eine kompetenzorientierte Ausrichtung der Lehre und der Prüfung, werden Studierende darüber hinaus in ihrer eigenen Persönlichkeitsbildung nachhaltig gefördert.

 

Quelle:

Schröder, Monika (2015): Kompetenzorientiert Prüfen. Zum Lernergebnis passende Prüfungsaufgaben. Hochschulrektorenkonferenz (Nexus Impulse f. d. Praxis). Bonn. Abrufbar unter: https://www.hrk-nexus.de/fileadmin/redaktion/hrk-nexus/07-Downloads/07-02-Publikationen/HRK_Ausgabe_4_Internet.pdf; Stand: 15.02.2022


Kompetenzorientierung

Das Konzept der Kompetenzorientierung stellt den Erwerb von Kompetenzen im Umgang mit inhaltlichen Problemstellungen zu fachspezifischen Themenkomplexen in den Mittelpunkt von Lehre und Studium. Eine kompetenzorientierte Vorgehensweise zielt darauf ab, Lerninhalte so zu gestalten, dass Lern- und Prüfungsaufgaben sowohl wissenschaftlich anspruchsvoll als auch zugleich praxisnah sind und Studierende durch Erfüllung der Aufgaben zur Reflexion über ein bestimmtes Thema angeregt und geschult werden.

Kompetenzfördernde Lernumgebungen sind ganzheitlich ausgerichtet und unterstützen nicht nur den Wissenserwerb und kognitive Fähigkeiten, sondern auch relevante nicht-kognitive Kompetenzen. Welche Kompetenzen in einem Modul gefördert werden sollen, werden durch Lernziele in der Modulbeschreibung abgebildet.

 

Quelle:

Schaper, Niclas: (2009): (Arbeits-)psychologische Kompetenzforschung. In: Fischer, Martin; Spöttl, Georg [Hrsg.]: Forschungsperspektiven in Facharbeit und Berufsbildung. Strategien und Methoden der Berufsbildungsforschung; S 91-115; Frankfurt am Main: Peter Lang Verlagsgruppe.


Lernergebnisse

Lernergebnisse sind aus Perspektive der Studierenden formuliert und beschreiben, was diese nach Abschluss einer Lerneinheit (z. B. einem Modul) wissen, verstehen und zu tun in der Lage sind.

 

Quelle:

Baldauf-Bergmann, Kristine; Mischun, Katrin; Müller, Magnus (2013): Leitfaden zur Formulierung und Nutzung von Lernergebnissen. Abrufbar unter: https://www.faszinationlehre.de/file/data/Handreichungen/Leitfaeden/130410_leitfaden__lernergebnisse_final.pdf; Stand: 21.02.2023


Lernziele

Ein Lernziel beschreibt, welches Wissen und welche Kompetenzen innerhalb einer festgelegten Zeitspanne erreicht werden sollen. Lernziele unterstützen Lehrende darüber hinaus auch bei der Methodenwahl.


Mahara

Das E-Portfoliosystem „Mahara“ ist eine Lernumgebung, die Studierende und Lehrende selbst gestalten können. Zur Gestaltung des E-Portfolios „können verschiedene digitale Medien und Dienste, wie z. B. Fotos, Videos, Messaging und Social-Networking-Funktionen“, integriert werden. (Hochschule München 2023)

Quelle:
Hochschule München: Mahara – das E-Portfolio der Hochschule München; Abrufbar unter: https://www.hm.edu/lehren/e_learning_center/materialien/mahara.de.html; Stand: 12.01.2023


Modul / Modulhandbuch

Module sind inhaltlich und / oder methodisch aufeinander bezogene, zeitlich abgegrenzte Lehr- und Lernabschnitte. Sie können unterschiedliche Lehr- und Lernformen umfassen (z. B. Vorlesungen, Übungen, E-Learning etc.) und werden in der Regel mit nur einer Prüfung abgeschlossen, deren Ergebnis in das Abschlusszeugnis eingeht. Die Vergabe von ECTS-Credits setzt dabei nicht zwingend eine benotete Prüfung voraus, sondern den erfolgreichen Abschluss eines Moduls. Ein modularisiertes Studium besteht aus mehreren Modulen, von denen einige obligatorisch, andere frei wählbar und wieder andere im Wahl(pflicht)bereich eines Studiengangs angesiedelt sind. Die Module werden im Hinblick auf die Lernziele konzipiert, die Studierende erreichen sollen. Diese wiederum orientieren sich am übergreifenden Qualifikationsziel des jeweiligen Studiengangs. Für die Gestaltung von Modulen haben die Länder in den gemeinsamen Strukturvorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) von 2003 und 2010 Handlungsempfehlungen verabschiedet, die die Qualität der Studiengangsgestaltung an den Hochschulen sichern sollen. Sie bilden zugleich die Grundlage für die Akkreditierung von Studiengängen und sollen zur Ausbildung einer neuen, transparenten Qualitätskultur und Eigenverantwortung der Hochschulen beitragen. Die strukturelle und inhaltliche Gliederung eines Studiengangs in Module ist darüber hinaus ein notwendiges Teilelement des ECTS-Systems, das eine europaweit einheitliche Bewertung und Anrechnung von Studienleistungen ermöglicht. Die gegenseitige Anerkennung von Modulen bei Hochschul- und Studiengangwechsel muss durch handhabbare Regelungen in den Studien- und Prüfungsordnungen verankert und in der Akkreditierung bestätigt werden. (vgl. HRK nexus 2021)

Für jeden Studiengang sollte neben der Studien- und Prüfungsordnung ein Modulhandbuch mit der Modulbeschreibung allen Interessierten frei zugänglich sein, um die Transparenz zu erhöhen. Das Modulhandbuch sollte folgende Informationen zum Studiengang enthalten: Inhalte, Lernziele, Lehr- und Lernformen, Voraussetzungen für die Teilnahme, Verwendbarkeit des Moduls, Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten, Leistungspunkte und Noten, Häufigkeit des Angebots von Modulen, Arbeitsaufwand der Studierenden und Dauer der Module (vgl. HRK nexus 2021).

 

Quelle:

HRK nexus: Modul; Abrufbar unter:https://www.hrk-nexus.de/glossar-der-studienreform/begriff/modul/; Stand: 23.12.2021
HRK nexus: Modulhandbuch; Abrufbar unter: https://www.hrk-nexus.de/glossar-der-studienreform/begriff/modulhandbuch/; Stand: 23.12.2021
HRK nexus, Qualifikationsziele; Abrufbar unter: vhttps://www.hrk-nexus.de/glossar-der-studienreform/begriff/qualifikationsziele/; Stand: 23.12.2021

 

 


Moodle

Moodle ist ein Lernmanagementsystem (LMS), mit dem die Präsenzlehre online unterstützt und ergänzt oder auch reine Online-Lehre durchgeführt werden kann (vgl. Hochschule München 2022). Neben der Ablage von Unterrichtsmaterialien, kann das System auch als Austausch- und Kommunikationsplattform genutzt werden. Moodle eignet sich aufgrund seiner Vielzahl an Aktivitäten und Plugins auch besonders für die Durchführung von digitalen Prüfungen.

Quelle:
Hochschule München: Was ist Moodle?; Abrufbar unter: https://www.hm.edu/lehren/e_learning_center/materialien/moodle.de.html; Stand: 12.01.2023


Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung erfolgt unter Aufsicht und in einem festgelegten Zeitfenster. Mündliche Prüfungen und die Prüfungsform „Präsentation“ werden in zahlreichen Prüfungsordnungen zusammengefasst bzw. nicht unterschieden. Im Projekt ii.oo sind Präsentationen eine eigenständige Prüfungsform. Es werden somit zwei verschiedene mündliche Prüfungsformen unterschieden. Bei der ersten Form (mündliche Prüfung) erhalten die Studierenden für sie unbekannte Prüfungsaufgaben. Bei der zweiten Form (Präsentation) bereiten sie ein bekanntes Thema/ bekannte Aufgaben für die Prüfung vor.

Mit den ii.oo-Merkmalen für Prüfungsformen wird eine mündliche Prüfung wie folgt charakterisiert:

  • Aufsicht: Immer unter Aufsicht
  • Prüfungsort: Präsenz- oder Fernprüfung möglich
  • Werkzeuge zur Bearbeitung: Papier, Stift, Textverarbeitungsprogramme, fachspezifische Software, Präsentationssoftware usw.
  • Bearbeitungszeit: Genau festgelegtes Zeitfenster
  • Antwort-Wahl-Verfahren: Nicht zutreffend
  • Hilfsmittel: Verwendung möglich, werden vor der Prüfung durch die Lehrenden in einer Hilfsmittelliste festgelegt
  • Einzel-/ Gruppenprüfung: Beides möglich
  • Vorbereitung: Prüfungsaufgaben sind vor der Prüfung nicht bekannt
  • Prüfungssysteme: Moodle und/oder E-Portfoliosysteme

Nebengütekriterien bei einer Prüfung

Nebengütekriterien sind zusätzliche Kriterien, die den Hauptgütekriterien untergeordnet sind und bei der Prüfung berücksichtigt werden können. Folgende Kriterien gehören zu den Nebengütekriterien:

  • Ökonomie: Die Ökonomie bezieht sich auf den Konstruktionsaufwand und die Durchführungszeit einer Prüfung. Sie sollte erst dann mit einbezogen werden, wenn die Hauptgütekriterien „Validität“ und „Reliabilität“ sichergestellt sind.

 

  • Akzeptanz: Eine hohe Akzeptanz erreicht eine Prüfung dann, wenn die Inhalte einer Prüfung auch von Studierenden, die nicht gut abgeschnitten haben oder durchgefallen sind, als akzeptabel empfunden werden.

 

  • Fairness: Bei einer Prüfung soll kein Studierender / keine Studierende oder eine Studierendengruppe systematisch bevorzugt oder benachteiligt werden (Lernzielrelevante Faktoren ausgenommen). „Fairness“ als Nebengütekriterium ist hier nicht zu verwechseln mit „Fairness“ in Abgrenzung zu „Chancengleichheit“ im Abschnitt „Haltung“.

 

  • Transparenz: Über alle wichtigen Merkmale einer Prüfung, wie Prüfungsform und - ablauf, zu prüfende Inhalte und Kompetenzen sowie Bewertungsrichtlinien, können sich die Studierenden vorab ausreichend informieren. Zudem erhalten sie nach der Prüfung ein angemessenes Feedback zu ihren individuellen Leistungen.

 

  • Unverfälschbarkeit: Die Studierenden haben keine Möglichkeit, die Prüfungsergebnisse zu manipulieren. Das Schummeln bei einer Prüfung würde beispielsweise die Unverfälschbarkeit einer Prüfung beschädigen.

 

Quellen:

Metzger, Christoph; Nüesch, Charlotte (2004): Fair prüfen. Ein Qualitätsleitfaden für Prüfende an Hochschulen. Hochschuldidaktische Schriften Band 6. Universität St. Gallen, Institut für Wirtschaftspädagogik

HRK (2015): Kompetenzorientiert Prüfen. Zum Lernergebnis passende Prüfungsaufgaben. In: Hochschulrektorenkonferenz (Hrsg.): Nexus Impulse für die Praxis. Ausgabe 4.


Objektivität

Das Gütekriterium Objektivität erlaubt Aussagen darüber, ob die Ergebnisse einer Prüfung unabhängig von der Person sind, die die Prüfung durchführt, auswertet oder beurteilt. Ziel ist es, durch Standardisierung verschiedener Aspekte des Prüfungsprozesses die Ursachen für Messfehler reduzieren zu können. Es werden drei Arten der Objektivität unterschieden:

  • Durchführungsobjektivität: Sie soll sicherstellen, dass alle Studierenden die gleichen Informationen über den Prüfungsablauf, wie etwa Bearbeitungszeit, erlaubte Hilfsmittel und Hinweise zur Bearbeitung und Beantwortung der Fragen, erhalten. Die Aufgabenstellungen sollen so gestaltet sein, dass sie für alle Studierenden verständlich und einheitlich sind.

 

  • Auswertungsobjektivität: Auswertungsobjektivität ist gegeben, wenn alle Zweitprüfer:innen bei der Bewertung von Prüfungsaufgaben zum gleichen Ergebnis kommen. Bei offenen Fragen empfiehlt sich die Verwendung eines Bewertungsrasters.

 

  • Interpretationsobjektivität: Interpretationsobjektivität liegt vor, wenn die Ergebnisse der Prüfungen von unterschiedlichen Korrektor:innen gleich interpretiert werden. Unterstützend sollten die Vergabe der Punkte im Bewertungsraster und die damit jeweils erreichbaren Noten in einem Notenschlüssel festgelegt werden.

 

Quelle:

Schindler, Christoph Josef (2015): Herausforderung Prüfen: Eine fallbasierte Untersuchung der Prüfungspraxis von Hochschullehrenden im Rahmen eines Qualitätsentwicklungsprogramm. München