Nebengütekriterien bei einer Prüfung
1. August 2023
|By Leonie Jostock
Nebengütekriterien sind zusätzliche Kriterien, die den Hauptgütekriterien untergeordnet sind und bei der Prüfung berücksichtigt werden können. Folgende Kriterien gehören zu den Nebengütekriterien:
- Ökonomie: Die Ökonomie bezieht sich auf den Konstruktionsaufwand und die Durchführungszeit einer Prüfung. Sie sollte erst dann mit einbezogen werden, wenn die Hauptgütekriterien „Validität“ und „Reliabilität“ sichergestellt sind.
- Akzeptanz: Eine hohe Akzeptanz erreicht eine Prüfung dann, wenn die Inhalte einer Prüfung auch von Studierenden, die nicht gut abgeschnitten haben oder durchgefallen sind, als akzeptabel empfunden werden.
- Fairness: Bei einer Prüfung soll kein Studierender / keine Studierende oder eine Studierendengruppe systematisch bevorzugt oder benachteiligt werden (Lernzielrelevante Faktoren ausgenommen). „Fairness“ als Nebengütekriterium ist hier nicht zu verwechseln mit „Fairness“ in Abgrenzung zu „Chancengleichheit“ im Abschnitt „Haltung“.
- Transparenz: Über alle wichtigen Merkmale einer Prüfung, wie Prüfungsform und – ablauf, zu prüfende Inhalte und Kompetenzen sowie Bewertungsrichtlinien, können sich die Studierenden vorab ausreichend informieren. Zudem erhalten sie nach der Prüfung ein angemessenes Feedback zu ihren individuellen Leistungen.
- Unverfälschbarkeit: Die Studierenden haben keine Möglichkeit, die Prüfungsergebnisse zu manipulieren. Das Schummeln bei einer Prüfung würde beispielsweise die Unverfälschbarkeit einer Prüfung beschädigen.
Quellen:
Metzger, Christoph; Nüesch, Charlotte (2004): Fair prüfen. Ein Qualitätsleitfaden für Prüfende an Hochschulen. Hochschuldidaktische Schriften Band 6. Universität St. Gallen, Institut für Wirtschaftspädagogik
HRK (2015): Kompetenzorientiert Prüfen. Zum Lernergebnis passende Prüfungsaufgaben. In: Hochschulrektorenkonferenz (Hrsg.): Nexus Impulse für die Praxis. Ausgabe 4.