Bring Your Own Device - BYOD
Bring Your Own Device (BYOD) bedeutet, dass die Studierenden ihre eigenen Endgeräte – wie z. B. Smartphone, Tablet oder Laptop - mit an die Hochschule bringen sollen, um damit mediengestützte Aufgaben in Lehrveranstaltungen zu bearbeiten. Aber auch bei digitalen Prüfungen kann das Prinzip BYOD angewendet werden. (vgl. e-teaching 2021) Zu beachten ist jedoch, dass im Sinne der Chancengleichheit idealerweise Leihgeräte von der jeweiligen Hochschule zur Verfügung gestellt werden sollten.
Quelle:
e-teaching: Bring Your Own Device; Abrufbar unter: https://www.e-teaching.org/didaktik/gestaltung/byod; Stand: 13.12.2021
Hilfsmittel in Prüfungen
Zugelassene Hilfsmittel für eine Prüfung werden rechtzeitig vor dem Prüfungstermin von den Prüfenden oder der Prüfungskommission bekanntgegeben. Als Hilfsmittel gelten beispielsweise Dokumente, (selbst erstellte) Formelsammlungen, Fachliteratur, Gesetzestexte, Taschenrechner oder bestimmte Software bzw. Tools – vorausgesetzt, sie stehen allen Studierenden gleichermaßen zur Verfügung. Diese Hilfsmittel dienen der Unterstützung bei der Bearbeitung der Prüfungsaufgaben, indem sie beispielsweise komplexe Berechnungen erleichtern oder den Zugang zu relevanten Informationen ermöglichen. Der Einsatz dieser Hilfsmittel ist optional: Studierende dürfen sie verwenden, müssen dies jedoch nicht. Daher müssen die Prüfungsaufgaben so konzipiert werden, dass sie grundsätzlich auch ohne den Einsatz zugelassener Hilfsmittel beantwortet werden können. Sie gelten als allgemein zugelassene Arbeitsmittel im Rahmen der jeweiligen Prüfung.
Plagiat/Plagiatserkennungssoftware
Ein Plagiat liegt vor, wenn geistiges Eigentum unrechtmäßig als eigenes ausgegeben wird – insbesondere in Situationen, in denen eine eigenständige Leistung bzw. Urheberschaft erwartet wird. Der Begriff ist dabei klar von bloßer Nachahmung, dem Kopieren oder Fälschen zu unterscheiden. Man unterscheidet zwischen einer:
- engen Definition, die sich auf die wörtliche Übernahme fremder geistiger Leistungen ohne Kennzeichnung bezieht, und
- einer weiter gefassten Definition. Letztere schließt auch eine missbräuchliche Nutzung des Zitatrechts (§ 51 UrhG) ein, etwa wenn die tatsächliche Urheberschaft verschleiert oder Quellen unzureichend kenntlich gemacht werden.
(vgl. Universität Heidelberg 2025)
Mögliche Plagiatsformen nach Schwarzeneggers und Wohlers (2006):
- Ghostwriting: Der eingereichte Text stammt nicht vom Verfasser selbst, sondern wurde von einer anderen Person erstellt und unter dem eigenen Namen abgegeben.
- Vollplagiat: Ein vollständiges fremdes Werk wird unverändert übernommen und als eigene Leistung ausgegeben.
- Selbstplagiat: Der Verfasser reicht dieselbe Arbeit – oder wesentliche Teile davon – mehrfach zu verschiedenen Prüfungs- oder Seminarzwecken ein, ohne dies kenntlich zu machen.
- Übersetzungsplagiat: Fremdsprachige Texte oder Textpassagen werden übersetzt und ohne Quellenangabe als eigene Leistung ausgegeben.
- Copy & Paste-Plagiat: Textteile aus fremden Werken werden direkt übernommen, ohne ordnungsgemäße Zitation. Dies schließt auch Texte aus dem Internet ohne Quellenangabe mit ein.
- Paraphrasieren: Inhalte aus einem fremden Werk werden in leicht abgewandelter Form übernommen – etwa durch Umstellungen oder sprachliche Anpassungen –, jedoch ohne die ursprüngliche Quelle offenzulegen.
- Irreführende Zitierweise: Zwar wird die Quelle genannt, jedoch nicht im direkten Zusammenhang mit den übernommenen Inhalten, die oft lediglich paraphrasiert sind. Ein Beispiel ist das Verstecken der Quelle in einer Fußnote am Ende der Arbeit, ohne den konkreten Bezug zu den verwendeten Textstellen kenntlich zu machen.
Plagiatserkennungssoftware dient dazu, mögliche Übereinstimmungen und auffällige Passagen in eingereichten Texten zu identifizieren. Zu diesem Zweck erfolgt ein Abgleich der Texte mit spezifischen Datenbanken sowie frei verfügbaren Quellen und Dokumenten im Internet. Das Ergebnis weist auf Textähnlichkeiten hin, die jedoch nicht automatisch als Plagiate zu bewerten sind. Jede gefundene Übereinstimmung bedarf daher einer individuellen Prüfung und fachlichen Einschätzung durch Lehrende. (vgl. Universität Duisburg-Essen 2025) Zur Erkennung potenzieller Plagiate finden häufig Tools wie Turnitin oder PlagScan Anwendung.
Proctoring
Der englische Begriff des Proctorings bezeichnet die Beaufsichtigung einer Prüfung mit dem Ziel der Täuschungskontrolle. Proctoring bzw. Beaufsichtigung wird in vielen Prüfungsvarianten eingesetzt und in der Regel von realen Personen durchgeführt. Im Speziellen beschreibt das Online-Proctoring oder Remote-Proctoring die Durchführung der Prüfungsaufsicht bei digitalen Fernprüfungen. Der Begriff bezeichnet entsprechend digitale Formate der Prüfungsaufsicht, die eine ortsunabhängige (z. B. von zu Hause aus) Realisierung von sicheren und zuverlässigen Prüfungen ermöglichen sollen. Zu diesem Zweck werden im Online-Proctoring z. B. Webcams verwendet, um eine ordnungsgemäße Beaufsichtigung der Studierenden zu gewährleisten. (vgl. Sietses 2016)
Dies kann analog zur Prüfung in Präsenz auch online von Menschen abgedeckt werden, aber auch mithilfe spezieller Software zur Täuschungsentdeckung (vgl. Bandtel et al. 2021).
Darüber hinaus kann zwischen externem und internem Proctoring unterschieden werden. Bei internem Proctoring wird die Online-Aufsicht durch Hochschulangehörige durchgeführt, während bei externem Proctoring in der Regel ein Dienstleister mit der Aufsicht beauftragt wird.
Quelle:
Bandtel, Matthias; Baume, Matthias; Brinkmann, Elena; Bedenlier, Svenja; Budde, Jannica, Eugster, Benjamin; Ghoneim, Andrea; Halbherr, Tobias; Persike, Malte; Rampelt, Florian; Reinmann, Gabi; Sari, Zaim; Schulz, Alexsander (Hrsg.) (2021): Digitale Prüfungen in der Hochschule. Whitepaper einer Community Working Group aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, Berlin: Hochschulforum Digitalisierung.
Sietses, Lex (2016): White Paper Online Proctoring. Questions and answers about remote proctoring. Utrecht: SURF.
Safe Exam Browser
Bei dem Safe Exam Browser (SEB) handelt es sich um eine Browser-Applikation, welche es ermöglicht, Online-Prüfungen auf Lernmanagementsystemen (LMS) in einem (technisch) abgesicherten Prüfungsmodus durchzuführen. Wenn die SEB-Applikation gestartet ist, wird das zur Prüfung verwendete Endgerät in einen sogenannten „Kioskmodus“ versetzt. Durch den SEB kann somit der Zugriff auf Hilfsmittel, wie Systemfunktionen, andere Websites und Programme gesteuert und somit die Verwendung von unerlaubten Ressourcen, während einer Prüfung verhindert werden. Der Kioskmodus stellt sicher, dass während einer Prüfung ausschließlich zugelassene Hilfsmittel wie bestimmte Systemfunktionen, Webseiten und Programme genutzt werden können. Dadurch wird die Verwendung unerlaubter Ressourcen wirksam unterbunden.
(vgl. ETH Zürich 2022) Der SEB kann dadurch auch eine Entlastung für Prüfungsaufsichten bei digitalen Präsenzprüfungen sein.
Quelle:
ETH Zürich: Über SEB; Abrufbar unter: https://safeexambrowser.org/about_overview_de.html; Stand: 28.03.2022
