Hilfsmittel in Prüfungen

Zugelassene Hilfsmittel für eine Prüfung werden rechtzeitig vor dem Prüfungstermin von den Prüfenden oder der Prüfungskommission bekanntgegeben. Als Hilfsmittel gelten beispielsweise Dokumente, (selbst erstellte) Formelsammlungen, Fachliteratur, Gesetzestexte, Taschenrechner oder bestimmte Software bzw. Tools – vorausgesetzt, sie stehen allen Studierenden gleichermaßen zur Verfügung. Diese Hilfsmittel dienen der Unterstützung bei der Bearbeitung der Prüfungsaufgaben, indem sie beispielsweise komplexe Berechnungen erleichtern oder den Zugang zu relevanten Informationen ermöglichen. Der Einsatz dieser Hilfsmittel ist optional: Studierende dürfen sie verwenden, müssen dies jedoch nicht. Daher müssen die Prüfungsaufgaben so konzipiert werden, dass sie grundsätzlich auch ohne den Einsatz zugelassener Hilfsmittel beantwortet werden können. Sie gelten als allgemein zugelassene Arbeitsmittel im Rahmen der jeweiligen Prüfung.