EU AI Act
4. September 2025
|By Annika Koppold
Die KI-Verordnung der EU zielt darauf ab, einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Umgang mit KI in allen Mitgliedstaaten zu schaffen. Sie soll eine verantwortungsvolle Entwicklung sowie einen verantwortungsvollen Einsatz von KI-Systemen innerhalb der EU sicherstellen. Hierzu werden KI-Systeme je nach Risikopotenzial in verschiedene Kategorien eingestuft – von geringem bis hin zu unannehmbarem Risiko. Abhängig von der jeweiligen Risikostufe legt die Verordnung spezifische Anforderungen und Auflagen fest. In Kraft getreten ist die KI-Verordnung im August 2024. (vgl. KI:edu.nrw 2025)